Werde Mitglied
Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die Mitgliedsbedingungen des SV Fortschritt Schmölln 1951 e.V. Bitte lies dir vor der Abgabe des Aufnahmeantrages unsere Vereinssatzung sowie die Beitrags- und Gebührenverordnung genau durch. Danach lade dir einfach den Aufnahmeantrag herunter, füll ihn leserlich und komplett aus, und bring ihn bis spätestens zum Ende deines Probetrainings mit. Dein Trainer, Abteilungsleiter oder ein Vorstandsmitglied nimmt ihn sehr gerne entgegen.
Wir freuen uns, dich bald als neues Mitglied im SV Fortschritt Schmölln zu begrüßen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Bitte beide Seiten farbig ausdrucken, ausfüllen und spätestens bis zum Ende des Probetrainings beim Verein abgeben
Stand 07.03.2013 - Bitte vor Antragstellung durchlesen
Stand 10.06.2018 - Bitte vor Antragstellung durchlesen
Beitrags- und Gebührenverordnung
1. Aufnahmegebühr – entsprechend Satzung
Neu- und Wiedereintritt: je 5,00 €
2. Unfallversicherung
Jahresgebühr: 3,00 €
3. Beitrag
Erwachsene: 6,00 € / Monat
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 4,50 € / Monat
Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 3,50 € / Monat
Die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr und die Versicherung ist mit der Abgabe des Aufnahme Antrages bar zu zahlen oder durch den Überweisungsbeleg nachzuweisen
Die Mitgliedsbeiträge und Versicherung sind jeweils zu Beginn des Jahres im Voraus an den Kassenwart bzw. bei den Nachwuchsspielern an den Trainer in bar zu entrichten, oder auf das unter Punkt 4 angegebene Konto zu überweisen. Bei beiden Varianten wird dann die Bezahlung im Vereinsausweis quittiert.
Der Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform. Ein Formular findet ihr unter Downloads. Die Frist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die über die Mitgliedschaft hinaus zu viel gezahlten Beiträge werden zurückerstattet. Die Versicherung jedoch nicht.
4. Bankverbindung
SV Fortschritt Schmölln 1951 e.V.
IBAN: DE 98 8305 0200 1301 0093 65
BIC: HELADEF1ALT
Bank: Sparkasse Altenburger Land
5. Fahrtkosten
Pro PKW und km: 0,15 €
Pro Bus und km: 0,25 €
Fahrtkosten zu Einzelturnieren werden nicht erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Nachwuchssportlern zu Einzelturnieren. Diese sind vorher mit dem jeweiligen Abteilungsleiter abzustimmen.
Die Abrechnung hat jeweils bis zum 15.04. und 15.12. eines jeden Jahres zu erfolgen. Die Mannschaftsleiter bzw. Jugendwarte / Trainer haben dazu die ausgefüllten Vordrucke beim Kassenwart einzureichen. Die Vordrucke findet ihr unter Downloads. Nach deren Prüfung erhalten die Mannschaftsleiter bzw. Jugendwarte / Trainer die Fahrtkosten ausgezahlt und leiten diese entsprechend weiter.
Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 27.04.2017 in Kraft.